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Gründung einer Jugendorganisation und Beitritt zu Kreis-/Stadtjugendring

Wenn ein Kreisverband für die Kinder- und Jugendgruppen in seinen Gartenbauvereinen eine eigene Jugendorganisation gründen und mit dieser dem Kreis-/Stadtjugendring beitreten möchte, kommt er zwar in den Genuss einiger Vergünstigungen, muss aber auch eine ganze Reihe von Auflagen erfüllen.

 

Hierzu gehören die Änderung der Kreisverbandssatzung, das Erstellen einer Jugendordnung der Kinder- und Jugendgruppen im Kreisverband sowie einer Erklärung der Anerkennung dieser Jugendordnung durch alle Kinder- und Jugendgruppen und das Verfassen einer Jugendordnung des Gartenbauvereins. Um Unterstützung für diese Schritte zu liefern, finden sich hier als Download Muster der oben genannten notwendigen Unterlagen. Jedoch sollte jeder Kreisverband für sich abwägen, ob das vom jeweiligen Kreis-/Stadtjugendring angebotene Leistungsspektrum den zu betreibenden Aufwand lohnt.